Lizenzvertrag für die Software der Beiersdorff GmbH

1. Vertragsgegenstand
Dieser Lizenzvertrag, auch “Lizenz” genannt, bezieht sich auf alle Softwareprogramme der Beiersdorff GmbH (nachfolgend Beiersdorff genannt). Abweichende Namensgebungen und Produktvarianten der Software besitzen denselben Quellcode und fallen ebenfalls unter diese Lizenzbestimmungen. Unter “Software” im Sinne dieses Vertrages ist das jeweilige Softwareprogramm und alle zugehörigen Dokumente und Dateien, die im Lieferumfang enthalten sind, zu verstehen.
Für die Überlassung der Software an den Kunden gelten ausschließlich die zugehörigen Vertragsbedingungen.

2. Definitionen
Bugfix: Ein Bugfix behebt Fehler in einer Softwareversion, welche sonst Fehlfunktionen hervorrufen können. (x.y.abcd > x.y.bcde)
Update: Ein Update ist eine Softwareaktualisierung, welche den bestehenden Funktionsumfang erweitert und auch Fehlerbeseitigungen enthalten kann. (x.a.zzzz > x.b.zzzz)
Upgrade: Ein Upgrade bezeichnet eine höherwertige Aktualisierung der Software auf eine neue Version mit großem Funktionsumfang, Designänderungen oder Plattformänderungen. (a.y.zzzz > b.y.zzzz)

3. Lizenzerteilung
Beiersdorff ist Inhaber des Urheberrechts und aller sonstigen gewerblichen Schutzrechte an der Software und behält sich an der Software alle Rechte vor, sofern diese dem Kunden in diesen Vertragsbedingungen sowie den ergänzend geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Beiersdorff GmbH, in der jeweils gültigen Fassung, nicht ausdrücklich eingeräumt worden sind.

Beiersdorff überlässt dem Kunden die Software im Rahmen eines Kauf- oder Mietvertrages bzw. als kostenlose Version. Die Nutzungsrechte des Kunden im Zusammenhang mit der Überlassung von Software im Rahmen eines Kauf- oder Mietvertrages ergeben sich aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Beiersdorff GmbH, in der jeweils gültigen Fassung.
Überlässt Beiersdorff dem Kunden die Software kostenlos, wird dem Kunden ein einfaches und nicht übertragbares Recht zur Nutzung der Software eingeräumt. Der zeitliche Umfang der Rechteeinräumung ergibt sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung. Weitergehende Rechte werden dem Kunden nicht eingeräumt. Für alle weiteren Leistungen, z. B. andere Dienstleistungen ist ein separater kostenpflichtiger Vertrag mit Beiersdorff abzuschließen.
Wird aus der kostenlosen Lizenz eine kostenpflichtige Lizenz, z. B. durch den Kauf oder die Miete einer anderen Programmversion, als im Rahmen der kostenlosen Lizenz eingeräumt, gelten für den gesamten Vertrag die Regelungen für den Kauf- oder Mietvertrag gemäß diesen Lizenzbedingungen sowie ergänzend gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Beiersdorff GmbH, in der jeweils gültigen Fassung.

4. Arten von Lizenzen
Eine Lizenz für die Software besteht grundsätzlich aus dem Programmcode, dem Lizenzschlüssel und der Programmbeschreibung. Beiersdorff erteilt folgende Arten von Lizenzen:
a) kostenfrei: Kostenfreie Lizenzen werden dem Kunden kostenlos zur Verfügung gestellt. Beiersdorff kann für eine frei vor definierbare Zeit nach eigenem Ermessen Module, Benutzer und Konfigurationen festlegen, welche nach dem frei definierten Zeitraum eingeschränkt werden können oder gänzlich entfallen. Es besteht kein Anspruch auf Upgrades, Updates oder Bugfixes.
b) Entgeltpflichtig: entgeltpflichtige Lizenzen werden dem Kunden im Rahmen eines Miet- oder Kaufvertrages zur Verfügung gestellt. Erwirbt der Kunde das auf die Laufzeit des Lizenzvertrages zeitlich beschränkte (bei Miete) bzw. unbefristete Recht (Kauf) zur Nutzung der Software, gelten die ergänzenden Regelungen in Bezug auf Updates, Upgrades und Bugfixes für das jeweils erworbene Produkt.
Alle weiteren Einschränkungen und Regelungen zum Lizenzumfang ergeben sich aus der jeweiligen Programmbeschreibung bzw. den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Beiersdorff GmbH, in der jeweils gültigen Fassung.

5. Laufzeit
Die Laufzeit dieses Lizenzvertrages ergibt sich aus der für das Produkt geltenden Programmbeschreibung. Der Lizenzvertrag endet automatisch, wenn der Kunde gegen eine Vertragsbedingung verstößt. Bei Abschluss eines Mietvertrages mit Beiersdorff oder einem dazu autorisierten Dritten endet mit dem Mietvertrag auch gleichzeitig das Nutzungsrecht des Kunden an der Software.

6. Produktaktualisierungen
Beiersdorff kann jederzeit Ausführung und Inhalt seiner Produkte aktualisieren und/oder revidieren. Aktualisierte oder revidierte Produkte unterliegen den Bestimmungen des jeweiligen Vertrages. Der Kunde hat nur bei Durchführung der ordnungsgemäßen Registrierung Anspruch auf aktualisierte oder revidierte Produktversionen gegen Zahlung der jeweils festgelegten Entgelte.

7. Haftung und Gewährleistung
Die Software ist getestet und weist die beschriebenen Funktionen auf. Beiersdorff übernimmt keine Gewähr für die Eignung der Software bezüglich der beabsichtigten Verwendung des Kunden. Programmbeschreibungen oder Kurzdokumentationen bei Softwareaktualisierungen stellen keine Garantien dar, es sei denn, sie sind ausdrücklich als solche bezeichnet.
Beiersdorff übernimmt bezüglich der Überlassung von Alpha-, Beta-, Test- und kostenfreien Versionen sowie den ausdrücklich aus der Haftung bzw. Gewährleistung ausgenommenen Softwarebestandteilen keinerlei Haftung und Gewährleistung. Ausgenommen davon ist die Haftung von Beiersdorff für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Bei dem Einsatz von Alpha-, Beta- und Testversionen, die noch nicht zum Vertrieb freigegeben sind, können u.U. Fehlfunktionen und Datenverluste auftreten. Dem Kunden sind diese Risiken bekannt und er akzeptiert sie. Der Einsatz derartiger Software erfolgt auf eigene Gefahr des Kunden und unterliegt einem vollständigen Gewährleistungs- und Haftungsausschluss. Der Kunde akzeptiert dies ausdrücklich.
Mängel der Software hat der Kunde unverzüglich gegenüber Beiersdorff anzuzeigen. Gewährleistungsverpflichtungen von Beiersdorff beziehen sich nur auf das Land, in dem Beiersdorff seinen Geschäftssitz hat, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich und schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen.
Für unberechtigte Nutzer, besteht kein Anspruch auf Gewährleistung.
Soweit der Kunde die seitens Beiersdorff angebotenen und online zur Verfügung gestellten Programmaktualisierungen nicht in Anspruch nimmt, kann er sich im Rahmen der Gewährleistung und Haftung nicht auf einen etwaigen Mangel berufen, soweit dieser etwaige Mangel durch die online zur Verfügung gestellten Programmaktualisierungen hätte beseitigt werden können.
Im Übrigen gelten für die Haftung und Gewährleistung von Beiersdorff ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Beiersdorff GmbH, in der jeweils gültigen Fassung.

8. Ergänzende Bestimmungen
Ergänzend zu den Regelungen dieses Lizenzvertrages gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Beiersdorff GmbH, in der jeweils gültigen Fassung, abzurufen über die Homepage von myEventDesk eine Initiative der Beiersdorff GmbH (https://www.myventdesk.de/impressum/agb).

Stand: 01.02.2020